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SWK 25, 1. September 2000, Seite 82

Fiktive Anschaffungskosten

I. Z. m. einem Antrag auf Berechnung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten ist ausschließlich die Tatsache der Antragstellung, nicht aber ein ergangener Bescheid maßgeblich. – (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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