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Mieterdarlehen
Mieterdarlehen (§ 19 EStG)
Erhält ein Vermieter die monatliche Miete abgezinst als Mietvorauszahlung für eine bestimmte Anzahl von Jahren (19 Jahre) und kann der Vermieter nach Ablauf von 15 Jahren den restlichen Betrag zurückerstatten, so ist ein Darlehen anzunehmen ().
Anmerkung: Das Finanzamt hat ursprünglich einen Sofortzufluss angenommen, gegen den erfolgreich berufen wurde. In den Folgejahren wurde daher nur der jährliche Teilbetrag als Mieteinnahmen erfasst. Dagegen wurde in den Folgejahren berufen, da die Versteuerung doch im Zuflusszeitpunkt auf einmal erfolgen hätte müssen.