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SWK 25, 1. September 2000, Seite 79

Verein: Kommunalsteuer

Die Einnahmen eines Vereines (für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft) stellen gemäß § 13 Unterbringungsgesetz, § 281 ABGB und § 8 VSPAG kein Entgelt für die Erbringung von Leistungen an den Bund dar, der Verein ist kein Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes. – (§ 8 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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