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SWK 25, 1. September 2000, Seite 80

Ausschüttung Kapitalgesellschaft

Aus der Bestimmung des Gesellschaftsvertrages – der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn ist im Verhältnis der übernommenen Stammeinlagen zu verteilen – kann nicht der Schluss gezogen werden, der jeweilige Bilanzgewinn sei stets zur Gänze an die Gesellschafter auszuschütten. – (§ 7 KStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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