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SWK 25, 1. September 2000, Seite 82

Verfahren: Verjährung

Fehlende Ausführungen zur Verjährungsfrage können in der Gegenschrift nicht nachgeholt werden. – (§ 207 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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