Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Rückzahlung
• Ein sich aus § 17 GrEStG ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben i. S. d. § 215 Abs. 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörde existent geworden ist), einen Vermögenswert dar, der einem exekutiven Zugriff gemäß §§ 331 EO zugänglich ist. – (§ 331 EO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()