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SWK 25, 1. September 2000, Seite R 84

GrESt: Rückzahlung

Ein sich aus § 17 GrEStG ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben i. S. d. § 215 Abs. 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörde existent geworden ist), einen Vermögenswert dar, der einem exekutiven Zugriff gemäß §§ 331 EO zugänglich ist. – (§ 331 EO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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