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SWK 25, 1. September 2000, Seite 17

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel (§ 23 EStG)

In Deutschland hat der BFH die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel strenger gefasst. Objekt im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten Drei-Objekt-Theorie zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung S. 18zum Gewerbebetrieb kann auch ein Mehrfamilienhaus sein. Es besteht keine sachliche Rechtfertigung, ein Mehrfamilienhaus anders zu behandeln als drei einzelne Grundstücke. Daher kann bei Verkauf von mehr als drei Objekten typisierend Gewerbebetrieb angenommen werden. Bei Verkauf von weniger Objekten liegt dann Gewerbebetrieb vor, wenn bei einem einmaligen Verkauf auf die Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann. Eine Wiederholungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn bei erfolglosen Verkaufsbemühungen ein Grundstück mehrmals angeboten wird oder wenn mehrere Grundstücke an einen einzigen Erwerber verkauft werden. War das verkaufte Grundstück im Wege der Erbfolge auf den Veräußerer übergegangen, dann ist hinsichtlich der Frage des zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Anschaffung und der Veräußerung die Besitzdauer des Erblassers nicht wie eine Besitzzeit des Veräußerers zu werten (BFH , X R 130/97 in BB 200...

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