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SWK 25, 1. September 2000, Seite 83

Reisekosten: Arbeitsorte

Für die Frage der Besteuerung der Kostenersätze durch den Arbeitgeber bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsorten kommt es weder auf das Unter- bzw. Überschreiten eines Zeitraumes von sechs Monaten an noch auf den Umstand, ob der Dienstnehmer mehr Zeit am einen oder am anderen Dienstort verbringt. – (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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