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Reisekosten: Arbeitsorte
• Für die Frage der Besteuerung der Kostenersätze durch den Arbeitgeber bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsorten kommt es weder auf das Unter- bzw. Überschreiten eines Zeitraumes von sechs Monaten an noch auf den Umstand, ob der Dienstnehmer mehr Zeit am einen oder am anderen Dienstort verbringt. – (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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