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Wirtschaftliche Betrachtungsweise
•Wenn ein Steuerpflichtiger verworrene Gestaltungen unter Einbeziehung von Steueroasenländern vornimmt, hat er den Beweis anzutreten, dass die Geldflüsse auf seinen Konten nicht i. Z. m. Einkünften stehen, er kann durch entsprechende laufende Dokumentation die Grundlage für die spätere Nachweisführung erbringen. – (§ 22 BAO), (Abweisung)
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