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SWK 25, 1. September 2000, Seite 18

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung nicht anzuerkennen

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung nicht anzuerkennen (§ 12 Abs. 3 KStG)

Der VwGH wiederholt unter Hinweis auf das Erk. , 96/13/0175, dass im Geltungsbereich des KStG 1988 die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes führt, auch wenn die Rückzahlung aus handelsrechtlichen Gründen in der Form einer Gewinnausschüttung erfolgt. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nicht steuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten, sodass für eine Teilwertabschreibung auch vor der Novellierung des § 12 Abs. 3 KStG insoweit kein Raum bleibt ().

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