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SWK 25, 1. September 2000, Seite S 623

Schadenersatz wegen zu hoher Einkommensteuer

Wegen betrieblicher Veranlassung steuerpflichtig?

Christoph Oberleitner

Die Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Schadenersatzleistung eines Steuerberaters an seinen Klienten wegen eines Beratungsfehlers wurde vom VwGH am , 97/15/0135 nach erfolgter Präsidentenbeschwerde entgegen der Auffassung der FLD beantwortet. Danach ist wegen des Zusammenhanges des Beratungsvertrages mit dem Betrieb eine betriebliche Veranlassung gegeben und folglich die Schadenersatzleistung steuerpflichtig. Meines Erachtens erfolgt die Besteuerung zu Unrecht, da der Schaden trotz betrieblicher Veranlassung im Privatvermögen eingetreten ist, was im Folgenden aufzuzeigen versucht wird.

1. Ausgangssituation

Gelegentlich haben Klienten Mehrbelastungen zu tragen, die vermeidbar gewesen wären oder unter Umständen sogar durch Beratungsfehler des Steuerberaters verursacht wurden. Auf Seiten des Beraters ist ein allfälliger Schadenersatz eindeutig als Betriebsausgabe absetzbar, da unmittelbar aufgrund einer beruflichen Fehlleistung hervorgerufen, diese Fragestellung bleibt hier aber ausgeklammert, da eindeutig kein Zusammenhang besteht zwischen der Abzugsfähigkeit beim Schädiger und der eventuellen Steuerpflicht beim Geschädigten. Wegen mangelnden Zusammenhangs kann aus der Abzu...

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