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SWK 25, 1. September 2000, Seite 642

Neufassung der Euro-Selbstberechnungsverordnung

Zur Vermeidung erheblicher Abweichungen der Euro-Selbstberechnung gegenüber einer Schilling-Selbstberechnung

Zur Vermeidung erheblicher Abweichungen der Euro-Selbstberechnung gegenüber einer Schilling-Selbstberechnung erließ der Bundesminister für Finanzen vor mehr als einem Jahr eine Verordnung über die Anwendung von in Schilling festgesetzten Beträgen bei Abgaben, die in Euro selbst berechnet werden (BGBl. II Nr. 204/1999, siehe SWK-Heft 19/20/1999, Seite S 450). Diese Verordnung erging im Zusammenhang mit der Umsetzung der in der Übergangsphase bis allgemein eingeräumten „Euro-Option". Zu den zahlreichen Wahlrechten zwischen Schilling und Euro zählt unter anderem die Möglichkeit, die Selbstberechnung von Abgaben, die von Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind, in Schilling oder in Euro durchzuführen. In der Euro-Selbstberechnungsverordnung sind (bestimmte) Steuersätze, die in den Abgabenvorschriften mit fixen Schilling-(Groschen-)Beträgen angegeben sind, mit dem bis auf sechs Dezimalstellen lautenden Euro-Äquivalent enthalten.

Die im ersten Halbjahr 2000 wirksam gewordenen Aktivitäten auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung machten die Änderung (Anpassung bzw. Ergänzung) mehre...

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