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GrESt: Berechnung
• Nach der hg. Judikatur können bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer auch betreffend Scheidungsvereinbarungen im Einzelfall Gegenleistungen ermittelbar sein, die einer Übertragung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen zuzuordnen und somit nicht die Einheitswerte als Steuerbemessungsgrundlage heranzuziehen sind. – (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
(, 0064)