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SWK 9, 20. März 1999, Seite R 029

Wertpapiere An- und Verkauf

Entscheidend für die Qualifikation einer Tätigkeit als gewerblich oder vermögensverwaltend ist nicht die Frage, von wem die zu beurteilende Tätigkeit ausgeführt wird, sondern die Art der Tätigkeit; stellt ein in bestimmter Form abgewickelter An- und Verkauf von Wertpapieren keine gewerbliche Tätigkeit dar, ändert daran auch der Umstand nichts, daß die Tätigkeit von einer Kommanditerwerbsgesellschaft ausgeübt wird. - (§ 2 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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