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Maßgebliche Wertgrenzen im Umsatzsteuergesetz
Möglichkeiten zur aktiven steuerlichen Gestaltung
Im Umsatzsteuerrecht findet man etliche wesentliche Wertgrenzen vor, die vom Steuerpflichtigen nicht nur als eine Schranke empfunden werden sollen, sondern auch aktiv zur Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung genützt werden können. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen wertmäßigen Grenzen aufgezeigt werden.
Einige Wertgrenzen des Umsatzsteuerrechts sind allgemein bekannt, andere wiederum wurden erst durch das UStG 1994 neu in diesen Rechtsbereich eingefügt und zählen daher noch nicht zum Basiswissen jedes Steuerpflichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Grenzwerte aufgelistet und kurz beschrieben. Dabei werden die Beträge in ATS und in Euro (umgerechnet zum amtlich fixierten Umrechnungskurs von 13,7603) angegeben.
1. Körperschaften öffentlichen Rechts als Unternehmer
Gemäß § 2 Abs. 3 UStG sind Körperschaften öffentlichen Rechts grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Zu den Betrieben gewerblicher Art (BgA) zählt das UStG auch die Versorgungsbetriebe.
§ 2 Abs. 1 KStG definiert einen BgA als Einrichtung, die
• wirtschaftlich selbständig ist und
• ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätig...