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SWK 9, 20. März 1999, Seite R 28

Verfahren: Schätzung

Wenn zufolge Nichtabgabe von Steuererklärungen die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde erfolgte, stellt die Feststellung der Behörde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung, daß keine Buchhaltung vorliegt, eine neu hervorgekommene Tatsache dar. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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