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Verfahren: Schätzung
•Wenn zufolge Nichtabgabe von Steuererklärungen die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde erfolgte, stellt die Feststellung der Behörde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung, daß keine Buchhaltung vorliegt, eine neu hervorgekommene Tatsache dar. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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