Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1999, Seite R 029

Künstlerische Tätigkeit

Auch Musik, die um der Stimmung willen geboten wird, kann Kunst sein; eine Tätigkeit kann jedoch nur dann als künstlerisch angesehen werden, wenn sie einen bestimmten Qualitätsstandard nicht unterschreitet, wobei nach der Qualität des musikalischen Vortrages und nicht nach der Art des Musikstückes zu bestimmen ist, ob eine künstlerische Tätigkeit vorliegt. - (§ 22 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...