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SWK 9, 20. März 1999, Seite K 007

Einkommensteuer - Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten

Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 8 b EStG)

Bei unentgeltlicher Übertragung eines Mietgebäudes kann der Erwerber den Antrag auf Absetzung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten stellen. Über die genaue Höhe wird i. d. R. ein Gutachten vorgelegt oder im Rechtsmittelverfahren mit der Finanzverwaltung eine Einigung über die Höhe der fiktiven Anschaffungskosten, über den Anteil am Grund und Boden und über die Restnutzungsdauer erzielt. Christian Lenneis behandelt in einem Übersichtsartikel die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (ÖStZ 1998, 572 f.). Die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten wird - soferne keine unmittelbaren Vergleichsgrundstücke vorhanden sind - i. d. R. nach dem gewichtigen Mittel zwischen Sachwert- und Ertragswertverfahren erfolgen. Beim Ertragswertverfahren ist zu beachten, daß der Reinertrag nachhaltig nur auf die Dauer der Gebäudenutzung erzielt werden kann. Bei einem Kapitalisierungsfaktor von 5% und einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren ergibt dies einen Faktor von 17,16, bei 60 Jahren einen von 20,64. Von dem ermittelten Betrag der fiktiven Anschaffungskosten ist nunmehr abhängig von der Restnutzungsdauer der Anteil an Grund und Boden (bei Restnutzungsdauer von...

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