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SWK 9, 20. März 1999, Seite S 234

§ 2 Abs. 2 EStG 1988 nicht verfassungswidrig

Ergänzung zum Artikel von Stanek in SWK-Heft 3/1999

Mag. Christian Doktor

Wie Mag. Stanek in seinem Artikel in SWK-Heft 3/1999, Seite S 46 ff. erwähnt, war unter VfGH B 1347/98 eine Beschwerde anhängig, in der die ungleiche Behandlung der Verluste aus verschiedenen Tätigkeiten, wie sie sich aus § 2 Abs. 2 EStG 1988 ergibt, als sachlich nicht gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig, gerügt wurde.

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr mit Beschluß vom gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 VerfGG von einer Behandlung dieser Beschwerde abgesehen, da durch die Bestimmung des § 2 Abs. 2 EStG weder das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz noch ein anderes verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht verletzt erscheint.

VON MAG. CHRISTIAN DOKTOR
Mag. Christian Doktor ist Bereichsleiter der Geschäftsabteilung 15 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
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