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SWK 9, 20. März 1999, Seite S 240

Börsenumsatzsteuer auch außerhalb von Börsengeschäften

Das

Dr. Michael Kotschnigg

Mit der Entscheidung vom , Rs. C-236/97 hat der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen eines dänischen Gerichtes entschieden und festgestellt, daß die Börsenumsatzsteuer („BUSt ") nicht auf Börsengeschäfte beschränkt ist. Der Gerichtshof ist im Ergebnis den Stellungnahmen der Kommission und mehrerer Mitgliedsstaaten - darunter Österreich - gefolgt. Die Begründung des Urteils ist im Kern eher knapp. Die wesentlichen Argumentationsschritte des EuGH lauten:

1. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie vom ) (GesSt-RL) enthalte einen abschließenden Katalog jener Steuern und Abgaben, die keine GesSt sind, aber dennoch abweichend von den Art. 10 und 11 erhoben werden dürfen. Hiezu zählen auch „pauschal oder nicht pauschal erhobene Börsenumsatzsteuern".

2. Der Begriff der BUSt werde EU-weit nicht einheitlich verwendet. Er ist zwar in der dänischen und der deutschen Fassung enthalten, doch ist in den meisten anderen Sprachfassungen von „Steuern auf die Übertragung von Wertpapieren") die Rede.

3. Der EuGH betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der - wie hier unterschiedlichen - Sprachfassungen anhand der allgemeinen Systematik und des Zweckes der einschlägigen Regelung.)

4. Das Ziel der G...

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