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Einkommensteuer - Zinsen bei ins Privatvermögen übergegangenen Schulden
Zinsen bei ins Privatvermögen übergegangenen Schulden (§ 16 EStG)
Unterläßt es der Steuerpflichtige, einen ursprünglich für allgemeine betriebliche Zwecke aufgenommenen Kredit nach der Aufgabe des Betriebes mit Hilfe der Veräußerung des Betriebsgrundstückes zu tilgen, um dieses vermögensverwaltend zu vermieten, so sind die Schuldzinsen für die ins Privatvermögen übergegangene Liegenschaft als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (BFH , X R 96/95 in BB 1999, 245).