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SWK 9, 20. März 1999, Seite R 27

Kanalbenützungsgebühr Bgld.

Für die Entstehung des Gebührenanspruches (Kanalbenützungsgebühr) kommt es nicht allein darauf an, daß eine Scheune gewerblich als Gemüseübernahmestelle genutzt wird, weil damit nicht notwendigerweise das Anfallen von Schmutzwässern verbunden ist. - (§ 5 Abs. 2 Z 2 Burgenländisches Kanalabgabegesetz 1984), (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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