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Nochmals: Ungereimtheiten im Energieabgabenrecht
Herr Mag. Jenö Soós, Leiter des Rechnungswesens und Controllings eines steirischen Industrieunternehmens, schreibt uns zu dem in SWK-Heft 7/1999 auf Seite S 194 ff. abgedruckten Beitrag von Dr. Christian Ludwig und DDr. Klaus Wiedermann:
„Im o. a. Beitrag wird unter Pkt. 4 zweiter Absatz zu recht festgehalten, daß energieintensive Betriebe durch die Deckelung der Energieabgabenvergütung mit 0,35% des Nettoproduktionswertes relativ begünstigt werden, weil die Berücksichtigung der Anlagenzugänge in der Ermittlung des Nettoproduktionswertes die Energieabgabenvergütung erhöht (d. h. die Deckelung entsprechend mindert).
Der Vollständigkeit halber soll hier auch auf eine starke Benachteiligung solcher energieintensiver Betriebe hingewiesen werden, deren Energieeinsatz im Vergleich zum Nettoproduktionswert sehr hoch ist.
Solche Betriebe entrichten monatlich hohe Beträge an Energieabgaben. Nach Feststehen des Nettoproduktionswertes des abgelaufenen Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) werden ihnen auf Antrag die Energieabgaben für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) insoweit vergütet, als sie 0,35% des Nettoproduktionswertes des abgelaufenen Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) übersteigen. Bei ei...