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SWK 9, 20. März 1999, Seite K 008

Umsatzsteuer - Lagerhalle bei Landwirt

Lagerhalle bei Landwirt (§ 22 UStG)

Errichtet ein Landwirt eine Lagerhalle auf einem vorher landwirtschaftlich genutzten Grundstück, um diese nicht im Rahmen seines der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegenden Betriebes, sondern an einen außerlandwirtschaftlichen Unternehmer zu vermieten, dann steht ihm der Vorsteuerabzug zu (BFH , V R 48/98, in BB 1999, 410).

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