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Eigenverbrauch im UStG 1972
• Eigenverbrauch lag im Geltungsbereich des UStG 1972 nur dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter entnommen wurden, worunter eine Sachgesamtheit „Betrieb" nicht verstanden werden konnte. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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