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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 085

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze

Art. 24 Abs. 4 der 6. EG-RL legt den für die Umsatzgrenze maßgeblichen Umsatz dahingehend fest, daß aus dem Entgelt für steuerpflichtige Umsätze der Mehrwertsteuerbetrag in Abzug zu bringen ist; die Umsatzgrenze von 300.000 S für Kleinunternehmer stellt somit einen Nettobetrag dar. - (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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