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DBA Österreich-Italien
•Vergütungen, die ein Opernsänger in Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit in Italien von italienischen Gebietskörperschaften bezogen hat, sind gemäß Art. 17 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unter Anrechnung der italienischen Einkommensteuer in Österreich zu versteuern. - (Art. 17 des Abkommens vom zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 125/1985 [DBA-Italien]), (Abweisung)
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