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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 088

Verdeckte Gewinnausschüttung

Zur Beurteilung der strittigen Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, sind die Rechtsfolgen des § 162 BAO nicht geeignet. - (§ 162 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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