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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite S 639

Unterstützungsleistung und Aufgabegewinn

(A. B.) - Der Ausweis einer Forderung und damit eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes im Betriebsvermögen setzt voraus, daß eine Forderung bereits entstanden ist. Bestand ungeachtet der langjährigen Übung der Unterstützungseinrichtung der österreichischen Notariatskammer, mit Beendigung der Tätigkeit als Notar eine „Beisteuer" in einer bestimmten Höhe zu gewähren, zum Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes mangels Antragstellung und entsprechender Beschlußfassung der Kammer noch kein Anspruch auf Auszahlung der Unterstützung, konnte diese auch nicht im Rahmen des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinnes berücksichtigt werden.

Teleologische Erwägungen hinsichtlich des ermäßigten Steuersatzes (§ 37 EStG) führen zu keinem anderen Ergebnis. Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist, daß es zu einer (regelmäßig progressionswirksamen) Zusammenballung von Einkünften, die sonst verteilt in mehreren Jahren steuerlich zu erfassen wären, in einem Jahr kommt. Die Beisteuer kann nur einmalig aus Anlaß der Beendigung der Tätigkeit als Notar ausbezahlt werden und daher begrifflich nur in einem Jahr zufließen. Von einer Zusammenballung von Einkünften, die sonst verteilt in mehreren Jahren ...

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