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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 88
Gesetzliche Entscheidungspflicht
•Nicht jedes als „Antrag" bezeichnete, während eines Abgabenverfahrens eingebrachte Anbringen unterliegt der gesetzlichen Entscheidungspflicht. - (§ 311 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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