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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 088

Gesetzliche Entscheidungspflicht

Nicht jedes als „Antrag" bezeichnete, während eines Abgabenverfahrens eingebrachte Anbringen unterliegt der gesetzlichen Entscheidungspflicht. - (§ 311 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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