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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 085

Einheitswert Grundbesitz

Im Zusammenhang mit der Feststellung des Einheitswertes für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, ist es unzulässig, den Vergleich mit dem abstrakten Vorteil des Wohnens in einem Einfamilienhaus zu ziehen. - (§ 28 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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