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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 085

Zwangsstrafe: Zulässigkeit

Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist dann zulässig, wenn ein Verein die Einreichung von Abgabenerklärungen deswegen unterläßt, weil die dem Verein zugesandten Erklärungsformulare auf dem Postweg verlorengegangen sind. - (§ 11 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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