Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zwangsstrafe: Zulässigkeit
•Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist dann zulässig, wenn ein Verein die Einreichung von Abgabenerklärungen deswegen unterläßt, weil die dem Verein zugesandten Erklärungsformulare auf dem Postweg verlorengegangen sind. - (§ 11 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
()