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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 086

Gerichtsgebühren: Vorschreibung

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von

Gerichtsgebührenvertritt der VwGH die Auffassung, daß bei Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs. 2 JN keine Anwendung findet; was aber für Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung zu gelten hat, muß auch auf Klagen angewendet werden, mit denen die Feststellung der Unverbindlichkeit (mangels Formgültigkeit) begehrt wird, weil überhaupt kein sachliches Argument ersichtlich ist, wieso eine Klage, mit der im Ergebnis die Feststellung des Bestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung bloß in Gestalt einer Naturalobligation begehrt wird, anders bewertet werden sollte als eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung überhaupt. - (§ 14 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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