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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 088

Haftung für Abgaben

Werden einem Haftungspflichtigen die Grundlagen des Abgabenanspruches unvollständig zur Kenntnis gebracht, ist darin eine Behinderung der Verteidigungsrechte zu sehen. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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