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Rechnungslegung und Verantwortung für die Vergangenheit
Rückstellungen für Wiedergutmachungsleistungen?
Seit etwa einem Jahr sind nicht wenige österreichische Industrieunternehmen mit der Ankündigung konfrontiert, daß wegen der Beschäftigung von Zwangsarbeitern und KZ-Insassen während der Jahre 1938-1945 finanzielle Ansprüche gegen sie erhoben werden sollen. Teils wird von New Yorker Anwaltsfirmen mit „class actions" mit hohen Geldbeträgen gedroht, falls nicht eine freiwillige Einigung gefunden werde, teils werden von einzelnen Zwangsarbeitern, insbesondere aus Polen, Anspruchschreiben an Unternehmen mit dem Wunsch nach der Zahlung bestimmter Geldbeträge gerichtet. In Unternehmenskaufverträgen sind bereits spezielle Gewährleistungsregelungen zu finden, die den Käufer gegenüber derartigen Risken absichern sollen.
1. Verjährung
Die Durchsetzbarkeit derartiger Ansprüche nach der österreichischen Rechtslage ist freilich höchst zweifelhaft. Es wird zwar wohl dem Grunde nach zu bejahen sein, daß ein Unternehmen, das auf eigene Aufforderung KZ-Häftlinge oder Zwangsarbeiter beschäftigt hat, als Mittäter für eine als Bereicherungsausgleich zustehende angemessene Entlohnung und Schadenersatz einzustehen hat, doch ist sowohl deren Bemessung als auch die Identifizierung des Schuldners höchst probl...