Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die private Nutzung eines Firmen-KFZ
Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen beim Arbeitnehmer
In etlichen Branchen ist die private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch den Dienstnehmer ein durchaus üblicher Bestandteil des Dienstvertrages. Im folgenden sollen die einkommensteuerrechtlichen (lohnsteuer-) und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen im Rahmen von Einkünften aus unselbständiger Arbeit dargestellt werden.
1. Konsequenzen nach EStG
1.1 Geldbezüge und Sachbezüge
Nach § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Zum Lohn (im weitesten Sinne verstanden) gehören daher nicht nur Zuflüsse von (Bar)Geld, sondern auch sonstige Vorteile aus einem Dienstverhältnis. Dabei können diese Vorteile sehr vielfältig und je nach Branche unterschiedlich sein (z. B. im Gastgewerbe Trinkgelder, Logis und freie Kost; private PKW-Nutzung für Handelsvertreter; freie Holzentnahme in der Land- und Forstwirtschaft). Die geldwerten Vorteile sind allgemein unter dem Begriff Sachbezugswerte bekannt.
Bloße Gelegenheitsgeschenke begründen noch keinen Sachbezugswert, soweit sie als Annehmlichkeiten bzw. Aufmerksamkeiten betrachtet werden. Gutscheine für kostenlosen Fleischbezug stellen nach Meinung des VfGH keine G...