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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 045

Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz

Die Wiener Abgabenordnung ist auch auf die Bemessung, Einhebung und zwangsweise Eintreibung der Transportgebühren nach dem Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz anzuwenden – (§ 6 Abs. 5 Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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