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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 043

Diensterfindungen: Steuersatz

Der Hälftesteuersatz für Einkünfte aus der Verwertung von patentrechtlich geschützten Diensterfindungen stand auch einem Steuerpflichtigen zu, der nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatte – (§ 37 Abs. 1 EStG in der für 1989 bis 1991 geltenden Fassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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