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Die Zulässigkeit der Getränkesteuer nach dem Europarecht
Bedenken gegen die Befreiung der Ab-Hof-Verkäufe von der Getränkesteuer
In der Literatur wurde kürzlich erneut die Vereinbarkeit der Getränkesteuer mit dem Europarecht untersucht.Dabei wurde die Auffassung vertreten, daß die Getränkesteuer gegen Art. 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, gegen Art. 3 RL 92/12 (Verbrauchsteuersystemrichtlinie) und auch gegen Art. 95 EGV verstoße. Der VwGH hat schließlich die Frage der Vereinbarkeit der Getränkesteuer mit Art. 33 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 3 RL 92/12 sowie Art. 92 EGV dem EuGH vorgelegt.Im folgenden sollen sowohl die in der Literatur vertretenen als auch die vom VwGH verwendeten Argumente nochmals hinterfragt werden.
1. Verstoß gegen Art. 33 der 6. MwSt-RL
Art. 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie verbietet die Erhebung von Abgaben, die den Charakter einer Umsatzsteuer haben. Steuern, die die wesentlichen Merkmale einer Mehrwertsteuer aufweisen, sind jedenfalls als Steuer mit dem Charakter einer Umsatzsteuer anzusehen und damit unzulässig. Nach der Rechtsprechung des EuGH gehören zu den wesentlichen Merkmalen einer Mehrwertsteuer die Einordnung als Steuer, die Belastung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs durch Erfassung kommerzieller Umsätze, die Preisproportionalität, die Eignung, eine unmittelbare...