zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1998, Seite R 41

Stromerzeugungsabgabe: Anlaßfall

Die Aufhebung eines Bescheides betreffend die Salzburger Stromerzeugungsabgabe für 1992 durch den Verfassungsgerichtshof hat keine Wirkung auf die Stromerzeugungsabgabe für andere Jahre, weil „Anlaßfall" nur die Stromerzeugungsabgabe für 1992 war – (§ 140 Abs. 7 B-VG), (Abweisung)

(5 Erk., ; , 96/17/0383; , 96/17/0384; , 96/17/0387; , 96/17/0388)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...