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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 041

Verpachtung: Fremdvergleich

Abmachungen zwischen dem Verpächter eines Betriebes und einer den Betrieb pachtenden GmbH, an der der Verpächter zu 90% beteiligt ist, müssen von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten – (§ 131 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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