Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpachtung: Fremdvergleich
•Abmachungen zwischen dem Verpächter eines Betriebes und einer den Betrieb pachtenden GmbH, an der der Verpächter zu 90% beteiligt ist, müssen von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten – (§ 131 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()