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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 045

Ankündigungsabgabe: Graz

In Graz unterliegen Wegweiser, die nicht vor den Geschäftsräumen des Ankündigenden aufgestellt sind, nicht der Ankündigungsabgabe – (§ 3 Abs. 1 Z 4 Grazer AnkAbgV), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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