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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 045
Kanalbenützungsgebühr NÖ
•Ein Abstellen der Kanalbenützungsgebühr auf die tatsächlich verwendete Wassermenge ist im Niederösterreichischen Kanalgesetz nicht vorgesehen – (§ 5 NÖ Kanalgesetz), (Abweisung)
( [früher 97/05/0007])