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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite 367

Prämien für Rückdeckungsversicherung

Prämienzahlungen des Arbeitgebers aus einer zugunsten eines Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung stellen nur dann einen lohnsteuerpflichtigen und damit in die Bemessungsgrundlage der Lohnsummen- bzw. Kommunalsteuer einzubeziehenden Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn der Arbeitnehmer direkt als Bezugsberechtigter aus dem Versicherungsvertrag anzusehen ist. Auf zwei Einzelerledigungen des BMF ( RdW 1996, 44; , ecolex 1993, 122) wird hingewiesen. (

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