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Bedenkliche Rechtsfindung im abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahren
Gedanken zu einem fairen Verfahren
Herr Mag. Günter Bröll, Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Dornbirn, schreibt uns:
„Mit großem Interesse verfolge ich als Berater Rechtssuchender die – aus der Sicht des mündigen Bürgers - erfreuliche literarische Diskussion von Lang 'Berufungssenate gesetzwidrig zusammengesetzt?' und von Lenneis/Neuber/Wanke 'Verletzt die mögliche Laienauswahl des Senatsvorsitzenden das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter?' zur Praxis des Rechtsmittelverfahrens vor den Berufungssenaten der Finanzlandesdirektion.
Aus meiner Erfahrung kann ich die rechtsstaatlich bedenkliche Rechtsfindung im abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahren nur unterstreichen:
1. Bei den Laienbeisitzern handelt es sich um Personen, die sich in keiner Weise mit dem Vorbringen des Abgabepflichtigen auseinandergesetzt haben bis zu dem Zeitpunkt, als der Berichterstatter mitunter schwierigste Sachverhalte und rechtliche Erwägungen vorträgt. Ich behaupte, daß die Laienbeisitzer dadurch regelmäßig 'überfahren' werden und sich dadurch kein objektives Urteil bilden können.
Es ist zu fordern, daß mindestens ein Laie sich mit der Sache intensiver auseinandersetzt und den Akt vor Beginn ...