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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite R 41

Zustellung: Rechtmäßigkeit

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellungsvorganges bestehen, hat die Behörde weitere Ermittlungen anzustellen – (§ 13 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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