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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite T 55

Steuertermine im Mai

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

lUmsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 1998 bzw. für das 1. Viertel 1998 (Vorauszahlung für den Monat April 1998 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1997),

lKammerumlage für das 1. Viertel 1998;

lNormverbrauchsabgabe für den Monat März 1998;

lElektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat März 1998;

lKapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat März 1998;

lKraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 1998;

lLohnsteuer für den Monat April 1998;

lDienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 1998;

lZuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 1998;

lStraßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat April 1998;

lEinkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1998;

lKörperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1998;

ldie vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 1998 bzw. für das Jahr 1998.

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