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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 123
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Die Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nur in engem zeitlichem Zusammenhang mit der erforderlichen Ausschüttung möglich. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1966), (Abweisung)
(, 0119)