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Investmentfonds im steuerlichen Vergleich
Besteuerung von Kapitalerträgen aus inländischen und ausländischen InvF
1. Übersicht über die Besteuerung von Kapitalerträgen aus inländischen Investmentfonds
1.1. Allgemeines
Inländische Investmentfonds sind gemäß § 1 InvFG aus Wertpapieren bestehende Sondervermögen, die in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfallen, im Miteigentum der Anteilsinhaber stehen und nach den Bestimmungen des InvFG gebildet werden. Die Inlandseigenschaft des Investmentfonds ergibt sich aus dem inländischen Sitz der Kapitalanlagegesellschaft.) Der Begriff des inländischen Investmentfonds ist auch für steuerliche Zwecke durch die §§ 1 ff. InvFG vorgegeben; es besteht insoweit eine formale Anknüpfung.
Der Investmentfonds selbst ist kein Steuersubjekt; die Erträge werden auch nicht bei der Kapitalanlagegesellschaft erfaßt. Erträge aus inländischen Investmentfonds werden vielmehr auf Ebene des Investors nach dem Transparenzprinzip besteuert.) Das bedeutet, daß sich die Besteuerung nach den - den Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen) zugrundeliegenden - Erträgen richtet. Dabei ist auch die steuerliche Situation des Investors zu berücksichtigen. Es kommt somit darauf an, ob der Investor eine Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person ist bzw. ob die Anteile im Betriebsvermöge...