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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite R 121

Forstwirtschaftlicher Einheitswert

Gebäude, die als Dienstwohnungen gewidmet sind, sind nur dann im forstwirtschaftlichen Einheitswert erfaßt, wenn sie einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen; dies ist dann der Fall, wenn sie es ermöglichen, daß sich ein im Forst tätiger Arbeitnehmer in räumlicher Nähe zum Ort seines Arbeitseinsatzes aufhalten kann. - (§ 46 Abs. 5 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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